Inkrafttreten: 1. Januar 2019 (Durch den Beschluss der Jahreshauptversammlung 2019)

Mitgliedsbeitrag:

a) Ordentliche Mitglieder über 18 Jahre5,- Euro / Monat
b) Jugendliche Mitglieder bis 18 Jahre oder in Ausbildung stehende über 18 Jahre3,- Euro / Monat
c) Familienbeitrag7,- Euro / Monat
Der Betrag ist 1 mal, in Summe für das Geschäftsjahr fällig.
(Wird durch Bankeinzug eingezogen.)


Aufnahmegebühr:

a) Ordentliche Mitglieder über 18 Jahre50,- Euro
b) Jugendliche Mitglieder bis 18 Jahre oder in Ausbildung stehende über 18 Jahre25,- Euro
c) Familienbeitrag75,- Euro
Die Aufnahmegebühr ist bei Eintritt bzw. im 1. Kalenderjahr fällig.
(Wird durch Bankeinzug eingezogen.)


1. Benutzungsgebühren für die Reithalle und die Außenplätze:

für 1 Pferd30,- Euro / Monat
für 2 Pferde55,- Euro / Monat
für 3 Pferde75,- Euro / Monat
für jedes weitere Pferd15,- Euro / Monat
(Wird durch Bankeinzug 1 mal pro Quartal eingezogen.)


Mehr Informationen unter Anlagennnutzung.

2. Technischer Beitrag:

Jeder Aktive Nutzer (Reiter, Pferdebesitzer) ab dem 16. Lebensjahr hat einen technischen Beitrag in Höhe von 25,- Euro pro Monat zu zahlen. (15 Stunden/Jahr, 1,25 Stunden/Monat)
Für jugendliche Nutzer und in Ausbildung stehende über 18 Jahre verringert sich der Betrag auf 15,- Euro pro Monat (15 Stunden/Jahr, 1,25 Stunden/Monat). Dieser technische Beitrag kann voll durch Arbeitsstunden abgeleistet werden, wobei pro geleistete Stunde 20,- Euro bzw. 12,- Euro verrechnet werden.
Nicht geleistete Arbeitsstunden eines Jahres, werden im Folgejahr eingezogen. Die Übertragung der Arbeitsstunden bedarf der vorherigen Zustimmung des Vorstandes bzw. dessen Beauftragten.

3. Befreiungen von Beiträgen und Mitgliedschaft

3a          Befreit von allen Beiträgen und der Mitgliedschaft sind Personen (keine Vereinsmitglieder), die für ein Vereinsmitglied ein Pferd reiten und ausbilden. Voraussetzung ist, dass sie eine Ausbildung als Berufsreiter oder Vergleichbares (Beispiel: Trainer A,B,C) vorweisen können. (Kopie an den Vorstand; Kassierer)

3b          Befreit von der Mitgliedschaft sind Personen, die von einem Vereinsmitglied als Gastreiter oder Reitbeteiligung angemeldet werden. Des Weiteren sind Personen von der Mitgliedschaft befreit, die angemeldet werden, ein Pferd eines Vereinsmitglieds auszubilden (ohne Wirksamkeit des Punktes 3a der Gebührenordnung). Die Anmeldung erfolgt schriftlich durch Nutzung eines entsprechenden Anmeldeformulars, welches am Infobrett aushängt. Die Anmeldung kann für 1 Monat bzw. für 3 Monate erfolgen und kann beliebig oft wiederholt werden. Die Anmeldung muss dem Vorstand vor der ersten Nutzung der Anlage vorliegen.

Das anmeldende Vereinsmitglied hat dafür zu sorgen, dass die Regeln (Bahn und Platzregeln, Aushänge, Hallenplan und §4 der Satzung; Verpflichtung gegenüber dem Pferd) eingehalten werden. Die Gastreitergebühr wird vom Konto des Vereinsmitglieds/ Pferdebesitzers eingezogen (nur Bankeinzug möglich)

Jugendliche Gäste25 € pro Monat
Erwachsene Gäste40 € pro Monat